Innovative Tourkonzeption
ICE ADVENTURE ist ein Reiseveranstalter, der sowohl Individual- als auch Gruppen-/ und Incentive Reisen anbietet. Sie finden in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die jeweiligen Abschnitte für beide Geschäftsbereiche als auch einen Abschnitt, der für beide Geschäftsbereiche im gleichen Umfang maßgeblich ist.
Nach Erstellung eines individuellen Angebotes, oder auf Basis unserer im Internet veröffentlichten Produkte und Ihrer Reiseanmeldung für dieselben bieten Sie ICE ADVENTURE den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechend gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Mit Annahme Ihrer Anmeldung und Ausstellung einer Reisebestätigung/ Rechnung seitens ICE ADVENTURE wird der Vertrag für beide Vertragsparteien verbindlich. ICE ADVENTURE ist an diese Reisebestätigung/ Rechnung 10 Tage ab Ausstellung gebunden.
Wenn die Reisebestätigung/ Rechnung abweichend ist von unserem Angebot, dann gilt diese als akzeptiert, wenn Sie dieser nicht innerhalb von 10 Tagen ab Zugang widersprochen haben und so ihre Annahme erklären. Es bedarf keiner weiteren Form der Annahme. Diese kann auch mit der Begleichung der Anzahlungsrechnung ausgedrückt werden.
Sonderwünsche und mündliche Abreden müssen in der Reisebestätigung /Rechnung aufgeführt sein.
Die im Internet auf unserer Webseite veröffentlichten Geschäftsbedingungen sind verbindlich. Sie werden Ihnen ergänzend mit der Reisebestätigung zugeschickt. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tage nach Zugang, bei kurzfristigen Buchungen ab 10 Tage vor Reiseantritt unverzüglich, so gelten diese als akzeptiert.
Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung von 20 % fällig gegen Aushändigung des Sicherungsscheines (§651 k Abs. 3 BGB). Ihre Zahlung ist über den Reisepreissicherungsschein abgesichert. Die Prämie für die Versicherung wird in voller Höhe mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist ohne vorherige Aufforderung spätestens 42 Tage vor Reiseantritt fällig. Es zählt das Datum des Eingangs auf unserem Konto. Für Kreditkartenzahlungen wird pauschal eine Gebühr von 3% auf den jeweiligen Reisepreis erhoben. Bei Buchungen ab 4 Wochen vor Reiseantritt ist die Übersendung der Kopie des abgestempelten Einzahlungsbelegs der Bank bzw. des elektronisch erstellten Überweisungsträgers per Mail oder Fax obligatorisch.
Wenn der Kunde die notwendigen Zahlungen nicht erbringt, ist ICE ADVENTURE berechtigt, den Vertrag seinerseits aufzulösen und Schadensersatz in Höhe der anwendbaren Rücktrittsgebühren zu verlangen, vorausgesetzt, es liegt nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigter Reisemangel vor.
Grundlage des Vertrages sind die vertraglichen Leistungen aus den Leistungsbeschreibungen auf unserer Webseite, Ihrem individuellen Angebot sowie der Reisebestätigung/ Rechnung, die abweichen können vom ursprünglichen Angebot. Die dort gemachten Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend.
ICE ADVENTURE behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen an den ausgeschriebenen Leistungen vorzunehmen, über die der Reisende selbstverständlich bei Angebotserstellung informiert wird.
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die abgeänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
ICE ADVENTURE ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. ICE ADVENTURE behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat ICE ADVENTURE den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen (Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig). Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ICE ADVENTURE in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung geltend zu machen.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Die Abmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei uns eingeht.
Treten Sie von dem Reisevertrag zurück oder treten Sie ohne Rücktritt vom Reisevertrag auch wegen verpasster Anschlüsse vor Reiseantritt nicht an, entstehen Stornokosten. Bei einer Berechnung dieser Kosten sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen oder den Stornogebühren angewiesen. ICE ADVENTURE ist weiter berechtigt, angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen.
Die Stornokosten richten sich nach dem Reisepreis und betragen:
bis 30 Tage, (jeweils vor Reiseantritt) 20% des Reisepreises
29 – 22 Tage 25 % des Reisepreises
21 – 15 Tage 40% des Reisepreises
15 – 7 Tage 50 % des Reisepreises
6 – 1 Tag 70 % des Reisepreises
No Show 90 % des Reisepreises
bis 30 Tage, (jeweils vor Reiseantritt) 20% des Reisepreises
29 – 15 Tage 25 % des Reisepreises
14 – 7 Tage 40% des Reisepreises
ab 7 Tage vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises
No Show oder Nichterscheinen 90% des Reisepreises
bis 60 Tage, (jeweils vor Reiseantritt) 20% des Reisepreises
59 – 45 Tage 25 % des Reisepreises
44 – 30 Tage 40% des Reisepreises
29 – 15 Tage 50 % des Reisepreises
ab 14 Tage vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises
* Für Hurtigruten gelten die AGBs der Hurtigruten GmbH Hamburg.
Für Stornierungen und Änderungen vor Abflug und Änderungen des Rückflugs nach Abflug: € 150,–
pro Person, falls nicht anders in den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft festgelegt.
Für Stornierungen nach Abflug gibt es keine Rückerstattung.
Bis 31 Tage vor Abfahrt: € 150,– pro Person
30 – 15 Tage vor Abfahrt: 25% des Fahrpreises
14 – 7 Tage vor Abfahrt: 50% des Fahrpreises
danach: 100% des Fahrpreises
Bis 90 Tage (jeweils vor Reiseantritt) 20% des Reisepreises
89 – 35 Tage 40% des Reisepreises
34 – Tag der Abreise 95% des Reisepreises
Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da wir andernfalls den vollen Preis berechnen müssen.
Bis 45 Tage vor Reisebeginn können Sie eine Abänderung Ihrer Reiseanmeldung hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantrittes, der Unterkunft oder der Beförderungsart machen.
Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Umbuchungsgebühren genannt sind, gehen diese vor. Für diese Abänderungen werden € 50,– pro Person und Umbuchung erhoben. Spätere Ummeldungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich. Namensänderungen sind jederzeit bis 45 Tage vor Reiseantritt möglich, wobei die Ersatzperson alle in der Reisebestätigung enthaltenen Punkte erfüllen muss. Die Bearbeitungsgebühr beträgt € 50,– pro Person. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. ICE ADVENTURE kann dem Eintritt eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende ICE ADVENTURE als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
Diese erfolgt ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertig ist. ICE ADVENTURE behält den Anspruch auf den Reisepreis unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende selbst.
Diese erfolgt bis 4 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der in der jeweiligen Reisebeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Die Rücktrittserklärung wird umgehend erklärt und der eingezahlte Reisepreis zurückgezahlt.
Diese erfolgt bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten ICE ADVENTURE deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Grundlage des Vertrages ist eine Zusammenstellung einzelner Leistungen gemäß dem jeweiligen Angebot. Werden zwischen Vertragsabschluß und Reisezeitpunkt Veränderungen der Reise vom Kunden gewünscht, so behält dadurch der abgeschlossene Vertrag dennoch weiterhin seine Gültigkeit und wird dementsprechend abgeändert.
Nach Erstellung des individuellen Gruppenreiseproduktes und Ihrer Reiseanmeldung für dieselbe bieten Sie ICE ADVENTURE den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Mit Ausstellung einer Reisebestätigung seitens ICE ADVENTURE wird der Vertrag für beide Vertragsparteien verbindlich. Die im Internet auf unserer Webseite veröffentlichten Geschäftsbedingungen sind verbindlich. Ebenfalls werden die Geschäftsbedingungen mit der Reisebestätigung verschickt. Widerspricht der Kunde diesen nicht innerhalb von 10 Tagen, so gelten diese als akzeptiert.
Mit Vertragsabschluß wird für Incentive Reisen eine Anzahlung von 30 % fällig. Die Restzahlung ist vor Zugang der Reiseunterlagen fällig, jedoch nicht später als 42 Tage vor Abreise. Diese Bestimmung gilt nicht für Freizeitgruppen- und Zubucherreisen. Wenn im separat abgeschlossenen Vertrag separate Zahlungsbedingungen vereinbart werden, so finden diese bevorzugt Berücksichtigung.
Wenn der Kunde die notwendigen Zahlungen nicht erbringt, ist ICE ADVENTURE berechtigt, den Vertrag seinerseits aufzulösen und Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren zu verlangen, vorausgesetzt, es liegt nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigter Reisemangel vor.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Die Abmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei uns eingeht.
Bei Stornierung der gesamten Gruppenreise sowie bei Stornierungen einzelner Teilnehmer gelten folgende Stornokosten:
Bei Zubucherreisen bis 3 Monate vor Abreise kostenlos
Bei Zubucherreisen ab 3 Monate vor Abreise, bei anderen Gruppen (z.B. Incentives, Konferenzen,
Gruppen mit einer feststehenden Teilnehmerzahl) sofort nach Auftragseingang:
bis 45 Tage vor Abreise 30 % des Gesamtvolumens
44 – 30 Tage vorher: 50 % des Gesamtvolumens
29 – 15 Tage vorher: 70 % des Gesamtvolumens
ab 14 Tage vorher: 95 % des Gesamtvolumens
Für Gruppen über € 52.000,- Umsatz bzw. mit mehr als 35 Passagieren können gesonderte, individuell
auf die spezifischen Gegebenheiten des Kunden angepasste Geschäftsbedingungen vereinbart werden.
Ansonsten gelten obige Vereinbarungen.
ICE ADVENTURE berechnet für die Erstellung von Angeboten für Incentive Reisen und Gruppenreisen über 100 Personen 3% vom Gesamtumsatz. Dieser Betrag wird mit der schlussendlich gebuchten Reise verrechnet. Sollte dem nicht innerhalb von 10 Tagen widersprochen werden, so gilt sie vom Kunden als akzeptiert. Für sonstige Zubucher- und Gruppenreisen gelten diese Bedingungen nicht.
Der Kunde wird die eingehenden Anmeldungen immer unverzüglich an ICE ADVENTURE weitergeben. 3 Monate vor Abreise sollte der Großteil der Gruppe feststehen, da sonst die ersten Optionen zurückgegeben werden müssen.
Namensänderungen sind jederzeit möglich. Für Änderungen nach Ausstellung der Reiseunterlagen müssen wir folgende Gebühren pro Teilnehmer erheben: € 150,-
Wird die Mindestteilnehmerzahl durch eine oder mehrere Stornierungen unterschritten, behalten wir uns entweder eine Neukalkulation der Reise bzw. die Erhebung von Stornogebühren vor.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts- und Krankenversicherung. Wir bieten verschiedene Pakete der Hanse Merkur Versicherung an. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Hanse Merkur Versicherung unverzüglich zu benachrichtigen. ICE ADVENTURE ist nicht mit der Schadensregulierung befasst.
Aufgrund höherer Gewalt ist es möglich nach § 651j BGB, sowohl seitens von ICE ADVENTURE als auch des Kunden, die Reise zu stornieren. Es gilt der Wortlaut des § 651j: Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarere höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtig, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e, Abs. 3 Sätze 1 und Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen, Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
ICE ADVENTURE haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen sowie für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
Wird die Reise nicht vertragsgemäß abgewickelt, so kann der Kunde Ersatz verlangen in Höhe einer gleichwertigen Ersatzleistung. Ist dies nicht möglich, kann der Kunde Minderung des jeweiligen Einzelpreises bzw. des Gesamtreisepreises verlangen. Dies muss beim zuständigen Reiseleiter bzw. bei ICE ADVENTURE direkt geschehen. Der Kunde ist davon ausgenommen, wenn erhebliche Schwierigkeiten es ihm unmöglich machen, den Mängel anzuzeigen. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet ICE ADVENTURE innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von ICE ADVENTURE verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Die vertragliche Haftung von ICE ADVENTURE für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigefügt wird oder soweit ICE ADVENTURE für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
ICE ADVENTURE haftet nicht für die Beförderungsleistung selbst bei Linienflügen, da es sich hier um eine Fremdleistung handelt. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbedingungen des jeweiligen Flugunternehmens.
Für alle gegen ICE ADVENTURE gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet ICE ADVENTURE bei Sachschäden bis € 4100,- pro Person. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.
Ein Schadensersatzanspruch gegen ICE ADVENTURE ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmen Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Für Druck- und Rechnungsfehler kann ICE ADVENTURE nicht haften. Die Einzelheiten der Reisebeschreibungen entsprechen dem Stand ihrer Verfassung. Ein Irrtum ist vorbehalten. Insbesondere für Schreib- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Offensichtliche Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung mitzuteilen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt der Anspruch auf Minderung nicht ein.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich bestimmten Beendigung der Reise gegenüber ICE ADVENTURE geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde nur dann Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs bei ICE ADVENTURE, vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr.
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
Bitte beachten Sie die gültigen Pass-, Visa- und Gesundheitsbedingungen für Ihr Reiseland eigenständig. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden.
Alle ICE ADVENTURE zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
Absprachen, welche von den veröffentlichten Bedingungen abweichen, bedürfen der schriftlichen Form. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Gerichtsstand ist Berlin. Der Kunde kann ICE ADVENTURE nur an dessen Sitz verklagen. Es gilt deutsches Recht.
ICE ADVENTURE
Uhlandstrasse 27
10719 Berlin
Tel + 49 30 54710640
Fax. + 49 30 54710642
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